• Die Stiftung vergibt grundsätzlich keine Darlehen Wir können Auszahlungen nur auf Konten von Vereinen oder Einrichtungen überweisen Wir überweisen keine Zuschüsse auf Privatkonten Anträge müssen mindestens einen Monat vor dem benötigten Zuschuss gestellt werden

  • Wesentliches Kriterium für eine Zustimmung der Stiftung Pro Kommunikation ist, dass der Antragssteller alle sonstigen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hat. Nur wenn keine andere Institution einen ausreichenden Zuschuss gewährt hat, kommt Pro Kommunikation als Förderer in Frage.

  • Anträge werden an die Stiftung Pro Kommunikation unter antrag@prokom-bw.de gesandt.

  • Organe des Landesverbandes der Gehörlosen und Schwerhörigen in Baden-Württemberg Vereine für Hörbehinderte in Baden-Württemberg Selbsthilfegruppen für Hörbehinderte in Baden-Württemberg Beratungsdienste für Hörbehinderte für ihre Klienten (Einzelfallhilfen) Hörbehinderte, die weiterführende Schulen besuchen oder studieren (Erstantrag über Beratungsdienste zum Nachweis der finanziellen Lage, dann jährliche Bescheinigung der Schule, Hochschule und Universität über den Schüler/Studierenden) Einrichtungen und Institutionen, […]

  • Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung hörbehinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie die Gestaltung der gesellschaftlichen Inklusion dieses Personenkreises im Bundesland Baden-Württemberg. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Trägerschaft von Sozialberatungsstellen für Hörbehinderte Zuwendungen an Einrichtungen, die sich bemühen, eine barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung am gesellschaftlichen, kulturellen und […]