• Die Stiftung vergibt grundsätzlich keine Darlehen
  • Wir können Auszahlungen nur auf Konten von Vereinen oder Einrichtungen überweisen
  • Wir überweisen keine Zuschüsse auf Privatkonten

Anträge müssen mindestens einen Monat vor dem benötigten Zuschuss gestellt werden. Sie werden jährlich zu einem der vier vorgesehenen Stichtage gestellt:
1. Dezember
1. März
1. Juni
1. September

Begründete Eilanträge können auch zwischen den Stichtagen baerbeitet werden.

Förderung durch Kommunikation nennen
Antragssteller verpflichten sich, im Falle einer Zusage i.d.R. durch eine Nennung der Stiftung und bei selbst verantwortetem Material auch durch das Logo der Stiftung in interner und externer Kommunikation darauf hinweisen, dass das jeweilige Vorhaben von der Stiftung unterstützt wird.