1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung hörbehinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie die Gestaltung der gesellschaftlichen Inklusion dieses Personenkreises im Bundesland Baden-Württemberg.
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • die Trägerschaft von Sozialberatungsstellen für Hörbehinderte
    • Zuwendungen an Einrichtungen, die sich bemühen, eine barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung am gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben in die Wege zu leiten
    • Unterstützung von Gruppen von Menschen mit Hörbehinderung bei ihren gemeinsamen Bemühungen um inklusive Teilhabe in der Gesellschaft
    • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Gesellschaft auf die besonderen Lebensprobleme der Menschen mit Hörbehinderung aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren
    • Förderung und Bildung der Menschen mit Hörbehinderung
    • Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene mit Hörbehinderung
    • Kooperation mit Organisationen für Menschen mit Hörbehinderung
    • Kooperation mit der katholischen und evangelischen Seelsorge für Menschen mit Hörbehinderung
    • Einleitung und Unterstützung von Hilfsmaßnahmen in besonderen Fällen
    • psychosoziale Beratung und Begleitung von Menschen mit Hörbehinderung