Bedingungen für die Förderung2024-11-11T15:59:03+01:00

Bedingungen für die Förderung:

Auszug aus der Stiftungssatzung2023-04-07T17:36:30+02:00
  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung hörbehinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie die Gestaltung der gesellschaftlichen Inklusion dieses Personenkreises im Bundesland Baden-Württemberg.
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • die Trägerschaft von Sozialberatungsstellen für Hörbehinderte
    • Zuwendungen an Einrichtungen, die sich bemühen, eine barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung am gesellschaftlichen, kulturellen und beruflichen Leben in die Wege zu leiten
    • Unterstützung von Gruppen von Menschen mit Hörbehinderung bei ihren gemeinsamen Bemühungen um inklusive Teilhabe in der Gesellschaft
    • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Gesellschaft auf die besonderen Lebensprobleme der Menschen mit Hörbehinderung aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren
    • Förderung und Bildung der Menschen mit Hörbehinderung
    • Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene mit Hörbehinderung
    • Kooperation mit Organisationen für Menschen mit Hörbehinderung
    • Kooperation mit der katholischen und evangelischen Seelsorge für Menschen mit Hörbehinderung
    • Einleitung und Unterstützung von Hilfsmaßnahmen in besonderen Fällen
    • psychosoziale Beratung und Begleitung von Menschen mit Hörbehinderung
Wer kann Anträge stellen?2023-04-07T17:38:09+02:00
  • Organe des Landesverbandes der Gehörlosen und Schwerhörigen in Baden-Württemberg
  • Vereine für Hörbehinderte in Baden-Württemberg
  • Selbsthilfegruppen für Hörbehinderte in Baden-Württemberg
  • Beratungsdienste für Hörbehinderte für ihre Klienten (Einzelfallhilfen)
  • Hörbehinderte, die weiterführende Schulen besuchen oder studieren (Erstantrag über Beratungsdienste zum Nachweis der finanziellen Lage, dann jährliche Bescheinigung der Schule, Hochschule und Universität über den Schüler/Studierenden)
  • Einrichtungen und Institutionen, die sich für Belange Hörbehinderter einsetzen, besonders der evangelischen und katholischen Kirche
Wie wird ein Antrag gestellt?2023-04-07T17:18:13+02:00

Anträge werden an die Stiftung Pro Kommunikation unter antrag@prokom-bw.de gesandt.

Nach welchen Kriterien wird über Anträge entschieden?2023-04-07T17:20:43+02:00

Wesentliches Kriterium für eine Zustimmung der Stiftung Pro Kommunikation ist, dass der Antragssteller alle sonstigen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Nur wenn keine andere Institution einen ausreichenden Zuschuss gewährt hat, kommt Pro Kommunikation als Förderer in Frage.

Bitte beachten2024-11-27T11:09:09+01:00
  • Die Stiftung vergibt grundsätzlich keine Darlehen
  • Wir können Auszahlungen nur auf Konten von Vereinen oder Einrichtungen überweisen
  • Wir überweisen keine Zuschüsse auf Privatkonten

Anträge müssen mindestens einen Monat vor dem benötigten Zuschuss gestellt werden. Sie werden jährlich zu einem der vier vorgesehenen Stichtage gestellt:
1. Dezember
1. März
1. Juni
1. September

Begründete Eilanträge können auch zwischen den Stichtagen baerbeitet werden.

Förderung durch Kommunikation nennen
Antragssteller verpflichten sich, im Falle einer Zusage i.d.R. durch eine Nennung der Stiftung und bei selbst verantwortetem Material auch durch das Logo der Stiftung in interner und externer Kommunikation darauf hinweisen, dass das jeweilige Vorhaben von der Stiftung unterstützt wird.

SPENDEN

Spenden für Menschen mit Hörbehinderungen

UNSER SPENDENKONTO: IBAN: DE56 7509 0300 0507 1203 54 (LIGA Bank) Die Stiftung Pro Kommunikation in Baden-Württemberg arbeitet seit 2018 erfolgreich im Land. Wir unterstützen Menschen mit Hörbehinderungen. Hier erfahren Sie mehr …
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